Kosten
Unsere komplette Beratungsdienstleistung ist für Sie vor Vertragsabschluss vollständig kostenlos und selbstverständlich unverbindlich.
Die Preise richten sich nach den Qualifikationen sowie den Sprachkenntnissen der Betreuungskraft und welcher Pflegegrad vorliegt.
Wir empfehlen, dass Sie mit den vorgeschlagenen Betreuungskräften telefonieren, damit Sie einen ersten Eindruck haben. Sollten Sie mit den vorgeschlagenen Betreuungskräften nicht einverstanden sein, suchen wir natürlich weiter. Für die geplanten Leistungen ergibt sich ein monatlicher Richtwert von etwa 3.000 € bis 3.500 €. Gerne stimmen wir den Umfang individuell auf Ihre Bedürfnisse ab – transparent und planbar.
Deutschkenntnisse Betreuungskraft mit Erfahrung und Qualifikation
Gering/mittel ab 95 €/Tag
Gut ab 100 €/Tag
Sehr gut ab 105 €/Tag
Die angegebenen Preise sind Richtwerte und können je nach Pflegeaufwand oder Qualifikation der Betreuungskraft variieren. Die Reisekosten sind grundsätzlich im Tagessatz enthalten. Für die An- und Abreise kann jedoch eine Reisekostenpauschale in Höhe von 100–150 € anfallen. Es fällt keine Bearbeitungsgebühr durch die Vermittlung der Herzenspflege24 an. Unterkunft und Verpflegung müssen von Ihnen gestellt werden. Zusätzliche Erfordernisse, wie nächtliche Arbeit, Betreuung weiterer Personen im gleichen Haushalt oder Spezialqualifikationen, werden bei der Erstellung Ihres individuellen Angebots berücksichtigt.

Pflegekasse
Kostenübernahme für pflegebedürftige Personen (§ 37 SGB XI)
Mit wie viel Hingabe und Fürsorge viele Familien den Alltag ihrer pflegebedürftigen Eltern gestalten, ist wirklich bewundernswert. Doch nur wenige wissen, dass es für diese wertvolle Unterstützung auch Pflegezuschüsse gibt, die Sie in Anspruch nehmen können. Wir möchten Ihnen dazu einen übersichtlichen Einblick bieten. Pflegebedürftige Personen können Pflegegeld erhalten. (sofern der ambulante Pflegedienst nicht die Grundpflege übernimmt).
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad Einschätzung der Selbständigkeit Pflegegeld
1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit 0 €
2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit 347 €
3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit 599 €
4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit 800 €
5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
mit besonderer Anforderung 990 €
In Deutschland gibt es verschiedene Pflegezuschüsse, die Angehörigen und Pflegebedürftigen in unterschiedlichen Situationen helfen können. Zu den bekanntesten Formen zählen die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Verhinderungspflege wird gewährt, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub. Hierbei kann eine Vertretung für bis zu sechs Wochen im Jahr beansprucht werden. Die Kurzzeitpflege hingegen bietet die Möglichkeit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung untergebracht zu werden. Diese Art der Pflege kann bis zu acht Wochen in Anspruch genommen werden und soll Angehörige entlasten sowie eine angemessene Betreuung sicherstellen. Zusammen bieten diese Zuschüsse wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Familien.
