
Rechtliches
Voraussetzungen
Die kostengünstige 24-Stunden-Betreuung baut darauf, dass die Betreuerin Ihrer Angehörigen direkt vor Ort freie Unterkunft und Verpflegung hat. Es muss ein Gästezimmer vorhanden sein, ebenso wie ein Bad, dass mit genutzt werden kann.
Die Betreuungskraft steht bei unseren ausländischen Partneragenturen unter Vertrag, die zugleich als Arbeitgeber fungieren. Die Partneragentur übernimmt sämtliche erforderlichen Sozialabgaben, einschließlich Kranken- und Rentenversicherung sowie die Abführung der Lohnsteuer im Heimatland der Betreuungskraft. Die Betreuungskraft wird nicht direkt bezahlt.
Entsendegesetz in der 24-Stunden-Pflege
Das Entsendegesetz regelt die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften, die von ausländischen Arbeitgebern nach Deutschland entsandt werden. Es gewährleistet, dass für die Pflegekräfte die in Deutschland geltenden Mindeststandards, wie der gesetzliche Mindestlohn, eingehalten werden. Zudem sind die entsendenden Unternehmen verpflichtet, Sozialabgaben im Heimatland der Betreuungskraft zu leisten und die Beschäftigung rechtlich abzusichern (A1 Bescheinigung).
Pflegekräfte mit Visum und Arbeitserlaubnis
Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern können mit einem gültigen Visum und einer Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig werden. Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsangebot sowie die Anerkennung ihrer Qualifikationen. Das Visum wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt, häufig zunächst für ein bis drei Jahre, und kann bei weiterbestehender Beschäftigung verlängert werden. Der Arbeitgeber übernimmt dabei oft die Unterstützung bei den behördlichen Formalitäten und sorgt für eine rechtlich gesicherte Anstellung.
